Anwaltsgebühren

Die Rechtsanwaltsgebühren sind gesetzlich im sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Dieses bestimmt, für welche Tätigkeiten eines Anwalts Gebühren in welchem Umfang anfallen. Entsprechend dem RVG orientiert sich die Höhe unserer Gebühren bei Tätigkeiten vor Gericht an dem Wert des Gegenstandswerts (Streitwert), der von uns bearbeitet wird. Hieran sind wir grundsätzlich gebunden.

In Ausnahmefällen sind Sondervereinbarungen möglich.
Außergerichtlich kann entweder ein Pauschalhonorar oder eine Stundenhonorarvereinbarung getroffen werden oder aber nach Streitwert entsprechend dem RVG abgerechnet werden.

Der Stundensatz beläuft sich derzeit – je nach Umfang und Schwierigkeit der Angelegenheit – auf € 180,00 – € 220,00 zuzüglich Mehrwertsteuer.

In Fällen, in denen sich der Mandant im Vorfeld einen ersten Überblick über die Rechtslage oder z.B. die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels verschaffen möchte, kann eine Erstberatung erfolgen, welche je nach Umfang und Schwierigkeit der Angelegenheit zwischen € 130,00 bis maximal € 190,00 zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagenpauschale, somit maximal € 249,90 kostet.

Um zu gewährleisten, dass für unsere Mandanten der Kostenrahmen klar ist, sprechen wir diesen zu Beginn unserer Tätigkeit mit den Mandanten ab.