Örtliche Zuständigkeit bei Pauschalreisen

verfasst am 16.10.2024

Bisher musste man bei Klagen wegen Reisemängel den Reiseveranstalter am Ort dessen Sitzes verklagen. Für TUI beispielsweise galt damit, dass sämtliche Klagen an das Amtsgericht oder Landgericht Hannover gerichtet werden mussten.

Dies hat sich nun geändert.

Aufgrund einer Vorlage des Amtsgerichts Nürnberg an den Europäischen Gerichtshof wurden nun die Rechte der Verbraucher gestärkt. Klagt ein Verbraucher gegen seinen Reiseveranstalter (beispielsweise TUI oder Ähnliches), so kann er diesen auch an dem für seinen Wohnort zuständigen Gericht (Amtsgericht oder Landgericht) in Anspruch nehmen und die Klage dort erheben. Dies gilt allerdings nur dann, wenn das Reiseziel im Ausland liegt.

EuGH – Urteil vom 29.7.2024, AZ C-774/22

Das Urteil dürfte insoweit sehr weitreichende Folgen haben, als dass Verbraucher nun nicht nur in reiserechtlichen, sondern auch in den meisten vertraglichen Angelegenheiten, die einen echten oder unechten Auslandsbezug haben, vor dem Gericht seines Wohnsitzes klagen können.